"Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden"

Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.

Am 21. Oktober 2018 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, auch in unserer Kirchengemeinde. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen. Pfarrer Martin Simon vom Amt für Gemeindedienst in Nürnberg im Gespräch mit Ute Baumann erläutert die Abläufe:

 

Was macht ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, um die Auswahl eines Pfarrers, einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich, zu kandidieren?

Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinderund Jugendarbeit, den Besuchsdienst, die EineWeltArbeit oder für das "Große Ganze" der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mitberaten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?

Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

Wer darf eigentlich wählen?

Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht, zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?

Tatsächlich gibt es eine Landeskirche, die versucht hat, ein Höchstalter festzulegen. Davon halte ich wenig. Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Und wer sagt denn, dass Ältere nicht auch unkonventionell und innovativ sein können?

Pfarrer Martin Simon

 

Auch für unsere Kirchengemeinde wäre es gut, wenn Gemeindemitglieder aus unterschiedlichen Bereichen und in verschiedenem Alter kandidieren würden. Geben Sie bis spätestens zum 10. Juni Ihre Vorschläge an das Pfarramt weiter.

Vielen Dank für das Mitdenken!

Pfarrer Uwe Bartels